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   FG Niedersachsen, 28.08.2008 - 3 K 219/06   

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https://dejure.org/2008,7457
FG Niedersachsen, 28.08.2008 - 3 K 219/06 (https://dejure.org/2008,7457)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.08.2008 - 3 K 219/06 (https://dejure.org/2008,7457)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. August 2008 - 3 K 219/06 (https://dejure.org/2008,7457)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Unregelmäßigkeiten bei der Zahlung wiederkehrender Leistungen, Wiederaufnahme der Zahlung wiederkehrender Leistungen nach Unterbrechung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a EStG; § 12 Nr. 1 EStG
    Abziehbarkeit der auf besondere Verpflichtungsgründen beruhenden Renten und dauernde Lasten als Sonderausgaben; Vorliegen von privaten Versorgungsrenten bei Zusage wiederkehrender Leistungen in sachlichem Zusammenhang mit der Übertragung von Vermögen im Wege der ...

  • IWW
  • Judicialis

    EStG § 10 Abs. 1; ; EStG § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a; EStG § 12
    Steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen - Vertragsänderung; Vermögensübergabe; Angehörige

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zahlungsverzögerungen unter Verwandten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abziehbarkeit der auf besondere Verpflichtungsgründen beruhenden Renten und dauernde Lasten als Sonderausgaben; Vorliegen von privaten Versorgungsrenten bei Zusage wiederkehrender Leistungen in sachlichem Zusammenhang mit der Übertragung von Vermögen im Wege der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2009, 979
  • DStRE 2009, 1050
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 03.03.2004 - X R 14/01

    Wertsicherungsklausel bei Vermögensübertragung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.08.2008 - 3 K 219/06
    Dieses Rechtsinstitut ist in der Rechtsprechung uneingeschränkt anerkannt (vgl. u.a. Urteil des BFH vom 3. März 2004 X R 14/01, BStBl II 2004, 826 m.w.N.).

    Es liegt jedoch auch in der Rechtsnatur des Versorgungsvertrages begründet, dass die Vertragspartner auf geänderte Bedarfslagen angemessen reagieren können (u.a. Urteil des BFH vom 3. März 2004 X R 14/01, BStBl II 2004, 826).

    Indiz hierfür ist es, wenn für die Aussetzung und die anschließende Wiederaufnahme von Zahlungen keine nachvollziehbaren Gründe vorlägen bzw. Schwankungen in der Höhe des Zahlbetrages nicht durch Änderungen der Verhältnisse gerechtfertigt sind (Beschluss des BFH vom 10. Januar 2007 X B 5/06, BFH/NV 2007, 720; Urteil vom 3. März 2004 X R 14/01 a.a.O.).

  • BFH, 13.12.2005 - X R 61/01

    (Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.08.2008 - 3 K 219/06
    Geringfügige Schwankungen sind jedoch grundsätzlich unerheblich, solange sich hieraus keine Rückschlüsse auf einen fehlenden Rechtsbindungswillen der Parteien ergeben (Urteil des BFH vom 13. Dezember 2005 X R 61/01, BStBl II 2008, Seite 16).

    Bei Vertragsänderungen ist jedoch auf den Zeitpunkt der Aufstellung eines neuen Versorgungskonzeptes abzustellen (Urteil des BFH vom 13. Dezember 2005 X R 61/01, BStBl II 2008, 16).

  • BFH, 12.05.2003 - GrS 1/00

    Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.08.2008 - 3 K 219/06
    Die damals geltende steuerliche Behandlung ist nach der Auffassung des Großen Senates des BFH in den Streitjahren nicht mehr anwendbar, es ist jetzt vielmehr lediglich auf die Frage abzustellen, ob nach den Verhältnissen bei Vertragsschluss nach der Ertragsprognose die Rentenzahlungen aus den zu erwirtschaftenden Erträgen bedient werden können (Beschluss des Großen Senats vom 12. März 2003, GrS 1/00, BStBl II 2004, 95 sog. Typus I).

    Bei der Übertragung eines gewerblichen Unternehmens gegen wiederkehrende Bezüge im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge besteht eine nur in seltenen Ausnahmefällen widerlegbare Vermutung dafür, dass die Beteiligten im Zeitpunkt der Übertragung angenommen haben, der Betrieb werde auf die Dauer ausreichende Gewinne erwirtschaften, um die wiederkehrenden Leistungen abzudecken (Beschluss des Großen Senats vom 12. März 2003, GrS 1/00, BStBl II 2004, 95, 100) .

  • BFH, 16.01.2007 - X B 5/06

    Versorgungsvertrag zwischen Angehörigen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 28.08.2008 - 3 K 219/06
    Indiz hierfür ist es, wenn für die Aussetzung und die anschließende Wiederaufnahme von Zahlungen keine nachvollziehbaren Gründe vorlägen bzw. Schwankungen in der Höhe des Zahlbetrages nicht durch Änderungen der Verhältnisse gerechtfertigt sind (Beschluss des BFH vom 10. Januar 2007 X B 5/06, BFH/NV 2007, 720; Urteil vom 3. März 2004 X R 14/01 a.a.O.).
  • BFH, 04.05.2010 - X B 16/10

    Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Umfang der Hinweispflicht des

    Die Kläger haben es versäumt, dem angegriffenen Urteil tragende und entscheidungserhebliche abstrakte Rechtssätze zu entnehmen und diese solchen aus den Urteilen des Niedersächsischen Finanzgericht (FG) vom 10. Juni 2008  8 K 437/07 (Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst --DStRE-- 2009, 1052; Revision eingelegt X R 10/09) und vom 28. August 2008  3 K 219/06 (DStRE 2009, 1050; Revision eingelegt X R 13/09) gegenüberzustellen, um so die Abweichung zu verdeutlichen.

    Im Übrigen liegt die von den Klägern behauptete Abweichung des angefochtenen FG-Urteils von den Entscheidungen in DStRE 2009, 1052 und in DStRE 2009, 1050 schon deshalb nicht vor, weil in den Verfahren unterschiedliche Sachverhalte zu beurteilen waren.

    In den den Verfahren in DStRE 2009, 1052 und in DStRE 2009, 1050 zugrunde liegenden Streitfällen haben die Beteiligten eindeutige Vermögensübergabeverträge geschlossen, die jedoch nicht wie vereinbart durchgeführt worden sind.

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